Wirkungsvoller Schutz für Ihre Einlagen durch Einlagensicherung und Institutsschutz.
Einlagensicherung
Unser Schutzsystem für Ihr Geld
Ihre VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.
Einlagensicherung verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR)
So schützen wir Ihre Einlagen
Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und insbesondere so die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.
Doppelter Schutz für Ihre Einlagen
Neben der Sicherungseinrichtung des BVR als freiwilliges institutsbezogenes Sicherungssystem erfüllt die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH zusätzlich zu ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem auch die gesetzlichen Anforderungen, im Falle der Insolvenz einer angeschlossenen Bank eine reibungslose Einlegerentschädigung nach Maßgabe Einlagensicherungsgesetzes zu gewährleisten. Die Einlagen unserer Kunden sind durch dieses duale System quasi doppelt abgesichert.
Diese Einlagen sind geschützt
Grundsätzlich sind folgende Einlagen geschützt: Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie von Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Seit Bestehen des genossenschaftlichen Institutsschutzes ist es aber noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen. Demnach musste auch noch nie ein Einleger entschädigt werden.